Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften finden bei großen Verwaltungen nicht immer die persönliche Betreuung, die sie sich eigentlich wünschen. Denn gerade eine enge Zusammenarbeit der Eigentümer mit dem Verwalter kann erfahrungsgemäß viele Interessenskonflikte schon im Vorfeld lösen.
Wir bieten Ihnen eine sachgerechte und persönliche Verwaltung Ihrer WEG an - zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.
Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.
Grundleistungen der WEG-Verwaltung:
- Erstellung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung
- Durchführung der Eigentümerversammlung einschließlich Niederschrift
- Führung der Beschluss-Sammlung
- Aufstellung einer Hausordnung
- Abschluss und Überwachung der Verträge der Gemeinschaft mit Lieferanten, Versorgern und Dienstleistern
- Führung der Gemeinschaftskonten, Rechnungskontrolle, Zahlungsverkehr, Buchführung, Mahnwesen
- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum, Beauftragung von Instandhaltung und Instandsetzung in dringenden Fällen sowie aufgrund von Beschlüssen der Gemeinschaft
- Abschluss der erforderlichen Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum, Abwicklung von Schadensfällen
- Ansprechpartner für Wohnungseigentümer und Vertragspartner der WEG in Bezug auf alle Belange der Gemeinschaft
Konditionen
Für die Vergütung der Grundleistungen in kleinen WEG bis ca. 10 Einheiten berechnen wir 25 € netto monatlich pro Wohnung. Für die Vergütung von Sonderleistungen kann individuell eine Pauschale oder eine Abrechnung zum Stundensatz vereinbart werden.